Hinweise für externe Betreuer von Bachelor/Master- und Diplomarbeiten
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Auf dieser Seite sind einige Hinweise zusammengefasst, die hilfreich sein können bei der Betreuung und Beurteilung von Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeiten.
Vorbemerkung
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Der Student, der bei Ihnen die Arbeit durchführen möchte, ist nun nahezu fertig mit seinem Studium, ihm fehlt nur noch der „krönende Abschluss“. Er hat eine hohe Motivation, seine Abschlussarbeit gut durchzuführen. Durch seine bereits an der FH Aachen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten stellt er eine wertvolle „Ressource“ dar, die von Ihrer Firma nun in einem Projekt eingesetzt werden soll.
Nutzen der Arbeit-
Vor diesem Hintergrund sollten Sie sich zunächst fragen, ob das von Ihnen geplante Projekt auch einen entsprechenden Nutzen für Ihre Firma bringt. Wenn nicht, informieren Sie mich bitte. In diesem Fall werde ich die Arbeit nicht betreuen. Denn sonst wäre die Arbeit, die der Student, aber auch nicht zuletzt Ihre Firma und ich als Betreuer investieren, vergeudet.
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Natürlich soll auch der Student einen Nutzen von der Projektarbeit haben. Er sollte lernen, sein Wissen zielgerichtet einzusetzen und das Projekt zu einem auch für ihn befriedigenden Abschluss zu bringen.
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Insofern sollten die Risiken im Projekt überschaubar sein und auf jeden Fall eine Betreuung des Themas in Ihrer Firma bis zur Abgabe der Arbeit sichergestellt sein.
Ihre Aufgabe als Betreuer vor Ort-
Bei einer Durchführung der Arbeit in Ihrem Unternehmen muss die unmittelbare Betreuung des Studenten durch Sie erfolgen. Alle Fragen zum Projekt sollten von Ihnen mit ihm besprochen werden. Als betreuender Professor bleibe ich im Wesentlichen im Hintergrund, stehe aber natürlich für organisatorische Fragen sowie auch für bestimmte fachliche Fragen des Studenten zur Verfügung.
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(Sollte im Rahmen der Betreuung spezielles KnowHow von mir benötigt werden bzw. eine intensivere Beratung erforderlich sein, so müsste hierzu ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden.)
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Zu Ihrer Betreuung gehört weiterhin ein Korrekturlesen der Arbeit des Studenten vor dem endgültigen Ausdruck der Arbeit. Bitte stellen Sie sicher, dass der Student bei sprachlichen Problemen seine Arbeit möglichst auch von einem Muttersprachler korrekturlesen lässt.
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Zum Abschluss der Arbeit sollten Sie sich über eine Bewertung der Arbeit Gedanken machen. Diese Bewertung wird dann zur endgültigen Notenfindung nach dem Abschlusskolloquium gemeinsam besprochen.
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Ebenso bitte ich Sie um Übernahme des Korreferates. Dies bedeutet, dass Sie als Zweitprüfer bei dem abschließenden Kolloquium des Studenten (in Aachen) anwesend sein müssten. In diesem Kolloquium hält der Kandidat zunächst eine Präsentation (z.B. per PowerPoint- Vortrag), danach werden Fragen zum Projekt sowie auch allgemeine Fragen gestellt. Vielleicht möchten Sie ihm ja auch ein bis zwei Fragen zum Projekt stellen.
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Sollte ein Besuch meinerseits in Ihrer Firma erwünscht sein, müssten die entsprechenden Kosten wegen unseres begrenzten Budgets von Ihrem Unternehmen getragen werden.
Schriftliche Ausarbeitung / Bericht-
Die schriftliche Ausarbeitung der Arbeit muss vom Studenten in gebundener Form vorgelegt werden. Es sind mindestens 3 Exemplare zu erstellen, eins für den Kandidaten, eins für mich als betreuenden Professor und eins für den Korreferenten. Die Kosten hat im Prinzip der Student zu tragen, jedoch fände ich es fair, wenn Sie als Unternehmen dem Studenten die Kosten erstatten würden.
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Die Ausarbeitung sollte im Hauptteil ca. 50 Seiten beinhalten. Die Größe des Anhangs ist im Prinzip unbegrenzt. Sollten Sie also Wert auf eine umfangreiche Dokumentation (z.B. wegen eines Folgeprojektes) legen, so bitten Sie den Kandidaten, entsprechende Teile in den Anhang auszulagern.
Vertraulichkeit -
Die vom Studenten vorzulegende Ausarbeitung wird nur dem betreuenden Professor und dem Korreferenten übergeben. Das dritte Exemplar verbleibt nach Abstempelung durch das Prüfungsamt beim Studenten.
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Sollten vertrauliche Informationen darin enthalten sein, so bitte ich um entsprechende Information. Dann erhält die Arbeit einen entsprechenden Sperrvermerk (für 5 Jahre). Beachten Sie jedoch unbedingt, dass die obligatorische Kurzfassung sowie das „abstract“ keine vertraulichen Informationen beinhalten dürfen, da hier eine Veröffentlichungspflicht seitens der FH besteht.
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Eine zusätzliche Vertraulichkeitserklärung oder eine Geheimhaltungsvereinbarung ist nur im Rahmen eines existierenden Kooperationsvertrages möglich.
Links:
Hinweise zur Bewertung:
https://www.mechatronics.fh-aachen.de/?Seite=Diplom/Tip/bewert.php
Beispiele für Kurzfassungen:
https://www.mechatronics.fh-aachen.de/Diplom/DurchDip.php
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